Bauleitplanung
Erneute Veröffentlichung gem. § 4a Abs. 3 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB und erneute Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4a Abs. 3 BauGB des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 53 „Emsland-Stärkefabrik“ mit Vorhaben- und Erschließungsplan – 1. Änderung
Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Wietzendorf hat in seiner Sitzung am 22.06.2026 den geänderten Entwurf zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 53 „Emsland-Stärkefabrik“, 1. Änderung, einschließlich der Begründung, gebilligt sowie die Durchführung der erneuten Veröffentlichung nach § 4a Abs. 3 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB und die erneute Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4a Abs. 3 BauGB beschlossen. [weiterlesen...]
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Veröffentlichung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB für den Bebauungsplan Nr. 63 „Bioenergie Reddingen“ mit ÖBV
Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Wietzendorf hat in seiner Sitzung am 13.04.2026 den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 63 „Bioenergie Reddingen“ mit ÖBV einschließlich der Begründung gebilligt sowie die Durchführung der Veröffentlichung nach § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen. [weiterlesen...]
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Veröffentlichung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB für das Verfahren zur Aufhebung der 1. Änderung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 40 „Biogasanlage Lührsbockel“ mit ÖBV
Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Wietzendorf hat in seiner Sitzung am 23.02.2026 den Entwurf des Verfahrens zur Aufhebung der 1. Änderung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 40 „Biogasanlage Lührsbockel“ mit ÖBV einschließlich der Begründung gebilligt sowie die Durchführung der Veröffentlichung nach § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen. [weiterlesen...]
Planfeststellungsverfahren für den Neubau und den Betrieb der 380-kVOstniedersachsenleitung, BBPIG-Vorhaben Nr. 58, Abschnitt Nord: Landesgrenze Niedersachsen/Schleswig-Holstein (östlich von Geesthacht) - Stadorf
Die TenneT TSO GmbH hat für das o. g. Verfahren die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens nach den §§ 43 ff. des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) in Verbindung mit den §§ 72 bis 78 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) bei der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV), Dezernat 41 - Planfeststellung, Göttinger Chaussee 76 A, 30453 Hannover, beantragt. [weiterlesen...]
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
Bebauungsplan Nr. 63 „Bioenergie Reddingen“
Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Wietzendorf hat in seiner Sitzung am 25.11.2025 den Aufstellungsbeschluss nach § 2 Abs. 1 BauGB für o.g. Verfahren gefasst und den Vorentwurf einschließlich der Begründung gebilligt sowie die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB beschlossen. Ziel der Planung ist insb. die Schaffung der Voraussetzung für den Bau eines Warmwasserpufferspeichers. [weiterlesen...]
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Erneute öffentliche Auslegung
Bebauungsplan Nr. 60 „Betriebshof Gemeinde Wietzendorf“ mit örtlicher Bauvorschrift gem. § 84 NBauO
Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Wietzendorf hat in seiner Sitzung am 17.02.2025 den Entwurf der o.g. genannten Bauleitpläne einschl. Begründungen gebilligt sowie die Durchführung der Öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öff. Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öff. Belange sowie der Öffentlichkeit haben in der Zeit vom 17.03.2025 bis 25.04.2025 stattgefunden. Seitens der Öffentlichkeit sind dabei keine Stellungnhamen eingegangen. Die Unterlagen wurden redaktionell angepasst, der Satzungsbeschluss bzw. Feststellungsbeschluss wurde durch den Rat der Gemeinde Wietzendorf am 26.06.2025 gefasst. [weiterlesen...]
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Erneute öffentliche Auslegung
Bebauungsplan Nr. 60 „Betriebshof Gemeinde Wietzendorf“ mit örtlicher Bauvorschrift gem. § 84 NBauO
26. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP)
Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Wietzendorf hat in seiner Sitzung am 17.02.2025 den Entwurf der o.g. genannten Bauleitpläne einschl. Begründungen gebilligt sowie die Durchführung der Öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öff. Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öff. Belange sowie der Öffentlichkeit haben in der Zeit vom 17.03.2025 bis 25.04.2025 stattgefunden. Seitens der Öffentlichkeit sind dabei keine Stellungnhamen eingegangen. Die Unterlagen wurden redaktionell angepasst, der Satzungsbeschluss bzw. Feststellungsbeschluss wurde durch den Rat der Gemeinde Wietzendorf am 26.06.2025 gefasst. [weiterlesen...]
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Bekanntmachung
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 53 "Emsland-Stärkefabrik"
mit Aufhebung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 37
1. Änderung
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 53 „Emsland-Stärkefabrik“ trat im 11.07.2020 in Kraft. Der Plan umfasst das vollständige Betriebsareal der Emsland-Stärkefabrik am Standort Wietzendorf, schafft Baurecht für die vorhandenen Anlagen und schuf Entwicklungsspielräume gemäß der seinerzeit absehbaren Erfordernisse.
Grundlage und gleichzeitig Bestandteil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans nach § 12 BauGB war ein entsprechender Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP), vgl. folgende verkleinerte Abbildung 1.
Dem Lageplan zu entnehmen ist, dass sich im westlich / südwestlichen Teil des Areals mehrere kreisrunde Behälter befinden. Die südwestlichen drei Behälter wurden erst auf Grundlage des Baurechts vom vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 53 errichtet, sind somit neu. Die sich anschließenden kleineren Abwassersilos sind abgängig, da nicht mehr wirtschaftlich. [weiterlesen...]
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Bekanntmachung
Änderung des Flächennutzungsplanes „Windkraft“
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB
Frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB
Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Wietzendorf hat in seiner Sitzung am 16.06.2025 die Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen und die frühzeitige öffentliche Beteiligung (als Auslegung) gebilligt.
Bei der Änderung des Flächennutzungsplanes handelt es sich um eine Neuausweisung eines in sechs Teilgeltungsbereiche unterteilten Flächenkonglomerates für die Windenergienutzung. Von der durch § 245e BauGB eröffneten Möglichkeit der vereinfachten zusätzlichen Flächenausweisung für die Windenergie soll im Rahmen dieser FNP-Änderung Gebrauch gemacht werden. Die Errichtung von Windenergieanlagen soll auf die mit der Änderung ausgewiesenen Flächen beschränkt werden. Mit den ausgewiesenen Teilgeltungsbereichen soll der Nutzung der Windenergie im Gemeindegebiet ausreichend substanziell nutzbarer Raum zur Verfügung gestellt werden und ein angemessener Beitrag zum Klimaschutz und zur Förderung der erneuerbaren Energien geleistet werden. Die Änderung des Flächennutzungs-planes ermöglicht diese Zielsetzungen. [weiterlesen...]
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Bekanntmachung
Veröffentlichung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB für das Verfahren zur 2. Änderung mit Teilaufhebung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 40 „Biogasanlage Lührsbockel“ mit Örtlichen Bauvorschriften (ÖBV) – Verfahren nach § 13 BauGB
Der Verwaltungsausschuss Verwaltungsausschuss der Gemeinde Wietzendorf hat in seiner Sitzung am 17.02.2025 den Entwurf der 2. Änderung mit Teilaufhebung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 40 „Biogasanlage Lührsbockel“ mit ÖBV einschließlich der Begründung, gebilligt sowie die Durchführung der Veröffentlichung nach § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen. [weiterlesen...]
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Bekanntmachung
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und frühzeitige Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB zum Verfahren zur Aufhebung der 1. Änderung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 40 „Biogasanlage Lührsbockel“ mit Örtlichen Bauvorschriften (ÖBV)
Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Wietzendorf hat in seiner Sitzung am 17.02.2025 den Vorentwurf des Verfahrens zur Aufhebung der 1. Änderung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 40 „Biogasanlage Lührsbockel“ mit ÖBV einschließlich der Begründung, gebilligt sowie die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB beschlossen. [weiterlesen...]
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Bekanntmachung
Öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die
26. Änderung des Flächennutzungsplanes
Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Wietzendorf hat in seiner Sitzung am 17.02.2025 den Entwurf des o.g. genannten Bauleitplanes einschl. Begründung gebilligt sowie die Durchführung der Öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öff. Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen. [weiterlesen...]
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Bekanntmachung
Öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für den
Bebauungsplan Nr. 60 „Betriebshof Gemeinde Wietzendorf“ mit örtlicher Bauvorschrift gem. § 84 NBauO
Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Wietzendorf hat in seiner Sitzung am 17.02.2025 den Entwurf des o.g. genannten Bauleitplanes einschl. Begründung gebilligt sowie die Durchführung der Öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öff. Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen. [weiterlesen...]
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Bekanntmachung
27. Änderung Flächennutzungsplan „Gewerbeflächen Über der Brücke“
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und frühzeitige Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB der 27. Flächennutzungsplanänderung „Gewerbeflächen Über der Brücke“ und des Bebauungsplans Nr. 61 „Gewerbeflächen Über der Brücke“ mit örtlicher Bauvorschrift
Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Wietzendorf hat in Seiner Sitzung am 02.09.2024 die 27. Änderung des Flächennutzungsplanes „Gewerbeflächen über der Brücke“ und die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 61 „Gewerbeflächen Über der Brücke“ beschlossen. [weiterlesen...]
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Bekanntmachung
Bebauungsplan Nr. 61 „Gewerbeflächen Über der Brücke“
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und frühzeitige Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB der 27. Flächennutzungsplanänderung „Gewerbeflächen Über der Brücke“ und des Bebauungsplans Nr. 61 „Gewerbeflächen Über der Brücke“ mit örtlicher Bauvorschrift
Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Wietzendorf hat in Seiner Sitzung am 02.09.2024 die 27. Änderung des Flächennutzungsplanes „Gewerbeflächen über der Brücke“ und die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 61 „Gewerbeflächen Über der Brücke“ beschlossen. [weiterlesen...]
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Bekanntmachung
Bauleitplanung der Gemeinde Wietzendorf
Bebauungsplan Nr. 48 „Auf den Wöhren“ mit örtlichen Bauvorschriften – 1. Änderung
Der Rat der Gemeinde Wietzendorf hat den Bebauungsplan Nr. 48 „Auf den Wöhren“ mit örtlichen Bauvorschriften – 1. Änderung anlässlich seiner Sitzung am 12.09.2024 gem. § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) als Satzung sowie die Begründung beschlossen. [weiterlesen...]
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Bekanntmachung
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 53 "Emsland-Stärkefabrik"
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und frühzeitige Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 53 „Emsland-Stärkefabrik“ mit Vorhaben- und Erschließungsplan – 1. Änderung
Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Wietzendorf hat in seiner Sitzung am 10.06.2024 den Vorentwurf zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 53 „Emsland-Stärkefabrik“, 1. Änderung, einschließlich der Begründung, gebilligt sowie die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB beschlossen. [weiterlesen...]
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Bekanntmachung
Bebauungsplan Nr. 62 "Solarpark Osterheide"
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB Frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB
Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Wietzendorf hat in seiner Sitzung am 18.04.2024 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 62 sowie die 29. Änderung des Flächennutzungs-planes beschlossen und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit (als Auslegung) und der Träger öffentlicher Belange gebilligt. [weiterlesen...]
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Bekanntmachung
29. Änderung des Flächennutzungsplanes „Solarpark Osterheide“
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB Frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB
Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Wietzendorf hat in seiner Sitzung am 18.04.2024 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 62 sowie die 29. Änderung des Flächennutzungs-planes beschlossen und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit (als Auslegung) und der Träger öffentlicher Belange gebilligt. [weiterlesen...]
Anhänge:
Bekanntmachung
Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 BauGB und der Veröffentlichung / Öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für den:
Bebauungsplan Nr. 48 „Auf den Wöhren“ mit örtlichen Bauvorschriften – 1. Änderung
Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Wietzendorf hat in seiner Sitzung am 08.04.2024 den Entwurf des o.g. genannten Bauleitplans einschl. Begründung gebilligt sowie die Durchführung der Öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öff. Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen. [weiterlesen...]
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Bekanntmachung
Bekanntmachung einer Bauleitplanung der Gemeinde Wietzendorf
23. Änderung des Flächennutzungsplans "Erweiterung Heidefisch in Meinholz"
Der Landkreis Heidekreis hat mit Verfügung vom 19. 02.2024, Az.61.21. 023.023 die Genehmigung der 23. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Wietzendorf "Erweiterung Heidefisch in Meinholz" gemäß § 6 Abs. 1 BauGB erteilt. [weiterlesen...]
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Bekanntmachung
Bekanntmachung einer Bauleitplanung der Gemeinde Wietzendorf
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 57 "Erweiterung Heidefisch Meinholz" mit Teilaufhebung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 41 "Heidefisch Meinholz" mit örtlichen Bauvorschriften
Der Rat der Gemeinde Wietzendorf hat den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 57 "Erweiterung Heidefisch Meinholz" mit Teilaufhebung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 41 "Heidefisch Meinholz" mit örtlichen Bauvorschriften anlässlich seiner Sitzung am 22. 02. 2024 gem. § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) als Satzung sowie die Begründung beschlossen. [weiterlesen...]
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Bekanntmachung
Bauleitplanung der Gemeinde Wietzendorf
Bebauungsplan Nr. 58 „Südlich Brockhof in Meinholz“ mit örtlichen Bauvorschriften
Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Wietzendorf hat in seiner Sitzung am 15.05.2023 den Entwurf des o.g. genannten Bauleitplans einschl. Begründung gebilligt sowie die Durchführung der Öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öff. Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen. [weiterlesen...]
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Bekanntmachung
Zweite erneute öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB:
Änderung des Flächennutzungsplanes „ASB Grünland“ und vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 56 „ASB Grünland“ in Lührsbockel mit örtlicher Bauvorschrift (ÖBV)
Der Rat der Gemeinde Wietzendorf hat in seiner Sitzung am 21.09.2023 die zweite erneute öffentliche Auslegung des Entwurfs der 22. Änderung des Flächennutzungsplans „ASB Grünland“ sowie des Entwurfs des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 56 „ASB Grünland“ in Lührsbockel“ mit ÖBV und Begründung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m. § 4a (3) beschlossen. [weiterlesen...]
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Bekanntmachung
Der Öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für den:
Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 57 „Erweiterung Heidefisch Meinholz“ mit Teilaufhebung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 41 „Heidefisch Meinholz“ mit örtlichen Bauvorschriften
Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Wietzendorf hat in seiner Sitzung am 12.06.2023 den Entwurf des o.g. genannten Bauleitplans einschl. Begründung gebilligt sowie die Durchführung der Öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öff. Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen. Die Planung sieht eine Erweiterung eines bestehenden Gewerbestandortes mit eingeschränktem Störgrad vor. Der Bebauungsplan wird vorhabenbezogen gemäß § 12 BauGB durchgeführt, d.h. die Planung beschränkt sich auf den bereits vorhandenen fischverarbeitenden Betrieb. [weiterlesen...]
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Bekanntmachung
der Gemeinde Wietzendorf Bebauungsplan Nr. 60 "Betriebshof Gemeinde Wietzendorf" sowie 26. Änderung des FlächennutzungsplanesFrühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGBFrühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB
Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Wietzendorf hat in seiner Sitzung am 15.05.2023 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 60 sowie die 26. Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen und die öffentliche Beteiligung (als Auslegung) gebilligt. Der Betriebshof der Gemeinde Wietzendorf ist in seiner Auslastung an Kapazitätsgrenzen gestoßen und benötigt daher mehr Fläche. Dabei ist am momentanen Standort eine Erweiterung des Betriebshofes nicht möglich. Ziel der Planung ist daher die Verlegung des gemeindeeigenen Betriebshofes. Mit der Umsiedlung soll zudem die kommunale Infrastruktur weiter gebündelt und somit Arbeitsabläufe vereinfacht werden. Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 60 sowie die 26. Änderung des Flächennutzungsplanes ermöglicht diese Zielsetzungen. [weiterlesen...]
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Bekanntmachung
Bauleitplanung der Gemeinde Wietzendorf
24. Änderung des Flächennutzungsplans „Südlich Brockhof in Meinholz“
Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Der Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung am 23.01.2023 den Entwurf des o.g. Bauleitplans gebilligt und die öffentliche Auslegung der 24. Änderung des Flächennutzungsplans gem. § 3 (2) BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) beschlossen. [weiterlesen...]
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Bekanntmachung
Der Öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die:
23. Änderung des Flächennutzungsplans „Erweiterung Heidefisch Meinholz“
Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Wietzendorf hat in seiner Sitzung am 12.09.2022 den Entwurf des o.g. genannten Bauleitplans einschl. Begründung gebilligt sowie die Durchführung der Öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öff. Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen. [weiterlesen...]
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Bekanntmachung
Bauleitplanung der Gemeinde Wietzendorf
2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 20 „Breite Straße/Fluitweg“
mit örtlicher Bauvorschrift über Gestaltung
Öffentliche Auslegung
(gem. § 13a i.V.m. § 4a i.V.m § 3 (2) BauGB
Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Wietzendorf hat anlässlich seiner Sitzung am 02.05.2022 gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) die Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 20 „Breite Straße/Fluitweg“ mit örtlicher Bauvorschrift über Gestaltung beschlossen. Das Verfahren zur Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 20 „Breite Straße/Fluitweg“ mit örtlicher Bauvorschrift über Gestaltung wird auf der Grundlage des § 13a BauGB (beschleunigtes Verfahren) durchgeführt. [weiterlesen...]
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Bekanntmachung
Bauleitplanung der Gemeinde Wietzendorf
2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 20 „Breite Straße/Fluitweg“ mit örtlicher Bauvorschrift über GestaltungÖffentliche Auslegung(gem. § 13a i.V.m. § 4a i.V.m § 3 (2) BauGB)
Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Wietzendorf hat anlässlich seiner Sitzung am 02.05.2022 gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) die Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 20 „Breite Straße/Fluitweg“ mit örtlicher Bauvorschrift über Gestaltung beschlossen. Das Verfahren zur Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 20 „Breite Straße/Fluitweg“ mit örtlicher Bauvorschrift über Gestaltung wird auf der Grundlage des § 13a BauGB (beschleunigtes Verfahren) durchgeführt. [weiterlesen...]
Bekanntmachung
Bauleitplanung der Gemeinde Wietzendorf 22. Änderung des Flächennutzungsplanes „ASB Grünland“ und vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 56 „ASB Grünland“ in Lührsbockel mit örtlicher Bauvorschrift (ÖBV)- Erneute Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Wietzendorf hat in seiner Sitzung am 11.07.2022 die erneute öffentliche Auslegung des Entwurfs der 22. Änderung des Flächennutzungsplans „ASB Grünland“ sowie des Entwurfs des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 56 „ASB Grünland“ in Lührsbockel“ mit ÖBV und Begründung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen. [weiterlesen...]
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Bekanntmachung
Bauleitplanung der Gemeinde Wietzendorf
Bebauungsplan Nr. 59 „Schützenplatz“ mit örtlichen Bauvorschriften
Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Wietzendorf hat in seiner Sitzung am 11.07.2022 gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) den Aufstellungsbeschluss für o.g. Bauleitplanverfahren gefasst. Dieser wird hiermit bekannt gemacht. [weiterlesen...]
Bekanntmachung
Bauleitplanung der Gemeinde Wietzendorf
24. Änderung des Flächennutzungsplans „Südlich Brockhof in Meinholz“
Bebauungsplan Nr. 58 „Südlich Brockhof in Meinholz“ mit örtlichen Bauvorschriften
Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Wietzendorf hat in seiner Sitzung am 11.07.2022 gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) die Aufstellungsbeschlüsse für o.g. Bauleitplanverfahren gefasst. In gleicher Sitzung hat der Verwaltungsausschuss die Vorentwürfe der o.g. genannten Bauleitpläne einschl. Begründungen gebilligt sowie die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB und der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öff. Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB beschlossen. [weiterlesen...]
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Bekanntmachung
des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) sowie der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB für: .
23. Änderung des Flächennutzungsplans "Erweiterung Heidefisch Meinholz"
. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 57 "Erweiterung Heidefisch Meinholz" mit Teilaufhebung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 41 "Heidefisch Meinholz"mit örtlichen Bauvorschriften
Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Wietzendorf hat in seiner Sitzung am 21. 02. 2022gemäß § 2 Abs. 1 die Aufstellungsbeschlüsse für o.g. Bauleitplanverfahren gefasst. In gleicher Sitzung hat der Verwaltungsausschuss die Vorentwürfe der o.g. genannten Bauleitpläne einschl.
Begründungen gebilligt sowie die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (1) BauGB und der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger off. Belange nach § 4 (1) BauGB beschlossen.
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Ergänzende Bekanntmachung
Bauleitplanung der Gemeinde Wietzendorf
1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 15 „Hohes Feld“
2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 16 „Hellgarten/Wasserwerk“
2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 20 „Breite Straße/Fluitweg“
mit örtlicher Bauvorschrift über Gestaltung
Öffentliche Auslegung
(gem. § 13a i.V.m. § 3 (2) BauGB)
Der Auslegungszeitraum der Unterlagen für die oben genannten Verfahren wird verlängert. Die öffentliche Auslegung findet in der Zeit vom
13.06.2022 bis einschließlich 13.07.2022 statt. Alle weiteren Informationen sind den vorangegangenen Bekanntmachungen vom 04.06.2022 zu
entnehmen.
Wietzendorf, den 08.06.2022
gez. L.S.
Der Bürgermeister
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BEKANNTMACHUNG
Bauleitplanung der Gemeinde Wietzendorf
1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 15 „Hohes Feld“ in Wietzendorf
Öffentliche Auslegung
(gem. § 13a i.V.m. § 3 (2) BauGB)
Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Wietzendorf hat anlässlich seiner Sitzung am 02.05.2022 gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 15 „Hohes Feld“ in Wietzendorf beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekannt gemacht. Das Verfahren zur Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 15 „Hohes Feld“ in Wietzendorf wird auf der Grundlage des § 13a BauGB (beschleunigtes Verfahren) durchgeführt. [weiterlesen...]
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BEKANNTMACHUNG
Bauleitplanung der Gemeinde Wietzendorf
2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 16 „Hellgarten/Wasserwerk“
Öffentliche Auslegung
(gem. § 13a i.V.m. § 3 (2) BauGB)
Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Wietzendorf hat anlässlich seiner Sitzung am 02.05.2022 gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) die Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 16 „Hellgarten/Wasserwerk“ beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekannt gemacht. Das Verfahren zur Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 16 „Hellgarten/Wasserwerk“ wird auf der Grundlage des § 13a BauGB (beschleunigtes Verfahren) durchgeführt. [weiterlesen...]
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BEKANNTMACHUNG
Bauleitplanung der Gemeinde Wietzendorf
2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 20 „Breite Straße/Fluitweg“ mit örtlicher Bauvorschrift über Gestaltung
Öffentliche Auslegung
(gem. § 13a i.V.m. § 3 (2) BauGB)
Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Wietzendorf hat anlässlich seiner Sitzung am 02.05.2022 gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) die Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 20 „Breite Straße/Fluitweg“ mit örtlicher Bauvorschrift über Gestaltung beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekannt gemacht. Das Verfahren zur Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 20 „Breite Straße/Fluitweg“ mit örtlicher Bauvorschrift über Gestaltung wird auf der Grundlage des § 13a BauGB (beschleunigtes Verfahren) durchgeführt. [weiterlesen...]
Anhänge:
BEKANNTMACHUNG
des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) sowie
der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB für:
. 23. Änderung des Flächennutzungsplans "Erweiterung Heidefisch Meinholz"
. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 57 "Erweiterung Heidefisch Meinholz"
mit Teilaufhebung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 41 "Heidefisch
Meinholz"mit örtlichen Bauvorschriften.
Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Wietzendorf hat in seiner Sitzung am 21. 02. 2022 gemäß § 2 Abs. 1 die Aufstellungsbeschlüsse für o.g. Bauleitplanverfahren gefasst. In gleicher Sitzung hat der Verwaltungsausschuss die Vorentwürfe der o.g. genannten Bauleitpläne einschl.
Begründungen gebilligt sowie die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (1) BauGB und der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger off.Belange nach § 4 (1) BauGB beschlossen. [weiterlesen...]
Anhänge:
Bauleitplanung der Gemeinde Wietzendorf
22. Änderung des Flächennutzungsplanes „ASB Grünland“ und
vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 56 „ASB Grünland“ in Lührsbockel mit örtlicher Bauvorschrift (ÖBV)
- Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Der Rat der Gemeinde Wietzendorf hat in seiner öffentlichen Sitzung am 13.12.2021 die öffentliche Auslegung des Entwurfs der 22. Änderung des Flächennutzungsplans „ASB Grünland“ sowie des Entwurfs des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 56 „ASB Grünland“ in Lührsbockel“ mit ÖBV und Begründung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.Der Rat der Gemeinde Wietzendorf hat in seiner öffentlichen Sitzung am 13.12.2021 die öffentliche Auslegung des Entwurfs der 22. Änderung des Flächennutzungsplans „ASB Grünland“ sowie des Entwurfs des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 56 „ASB Grünland“ in Lührsbockel“ mit ÖBV und Begründung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen. [weiterlesen...]
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Bauleitplanung der Gemeinde Wietzendorf
Bebauungsplan Nr. 55 „Hohes Feld III“ mit örtlicher Bauvorschrift
Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 BauGB
Der Rat der Gemeinde Wietzendorf hat in seiner Sitzung am 17.05.2021 den Bebauungsplan Nr. 55 „Hohes Feld III“ mit örtlicher Bauvorschrift als Satzung sowie die Begründung beschlossen. [weiterlesen...]
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Bauleitplanung der Gemeinde Wietzendorf
Bebauungsplan Nr. 55 „Hohes Feld III“ mit örtlicher Bauvorschrift (ÖBV)
Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Der Rat der Gemeinde Wietzendorf hat in seiner öffentlichen Sitzung am 25.02.2021 für das o. g. Bauleitplanverfahren den Planentwurf mit Begründung und Umweltbericht als Auslegungsfassung gebilligt und die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen. [weiterlesen...]
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Bauleitplanung der Gemeinde Wietzendorf
- 22. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Wietzendorf
- Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 56 „Betriebserweiterung ASB Grünland“
hier: Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB
Der Rat der Gemeinde Wietzendorf hat in seiner öffentlichen Sitzung am 12.12.2019 den Aufstellungsbeschluss für die 22. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie für den vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 56 „Betriebserweiterung ASB Grünland“ beschlossen. [weiterlesen...]
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Bauleitplanung der Gemeinde Wietzendorf
- 20. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Wietzendorf
hier: Erneute Öffentliche Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB
Der Rat der Gemeinde Wietzendorf hat in seiner Sitzung am 04.07.2019 den Entwurf der 20. Änderung des Flächennutzungsplanes einschließlich der Begründung mit dem Umweltbericht gebilligt und beschlossen, diesen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen. [weiterlesen...]
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Bekanntmachung der Gemeinde Wietzendorf
Neuausweisung des Naturschutzgebietes
„Großes Moor bei Becklingen“;
Öffentliche Auslegung des Entwurfs der Verordnung nebst Anlagen über das Naturschutzgebiet „Großes Moor bei Becklingen“
Der Landkreis Celle beabsichtigt eine Neuausweisung des bestehenden Naturschutzgebietes (NSG) „Großes Moor bei Becklingen“, das mit dem Fauna-Flora-Habitat-(FFH-)Gebiet Nr. 82 „Großes Moor bei Becklingen“ identisch ist. Das geplante NSG liegt im Naturraum Südheide in der naturräumlichen Einheit „Wietzendorfer Bruch- und Moorgebiet“ und befindet sich in der Stadt Bergen im Landkreis Celle sowie in der Gemeinde Wietzendorf im Landkreis Heidekreis ca. 2,5 Kilometer östlich der Ortschaft Becklingen. Das geplante NSG hat eine Größe von ca. 799 ha und ist weitgehend deckungsgleich mit dem bestehenden NSG „Großes Moor bei Becklingen“, das mit Inkrafttreten der neuen NSG-Verordnung außer Kraft treten wird. Die Neuausweisung bezweckt die Umsetzung von europarechtlichen Vorgaben der FFH-Richtlinie. [weiterlesen...]
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Bauleitplanung der Gemeinde Wietzendorf
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 53 „Emsland-Stärkefabrik“ mit Teilaufhebung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 37„Bio-Energiepark Wietzendorf“
Der Rat der Gemeinde Wietzendorf hat in seiner Sitzung am 25.06.2020 den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 53 „Emsland-Stärkefabrik“ als Satzung sowie die Begründung beschlossen. [weiterlesen...]
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Bauleitplanung der Gemeinde Wietzendorf
hier: Bekanntmachung der 21. Änderung
des Flächennutzungsplanes gem. § 6 Abs. 5 BauGB
Der Landkreis Heidekreis hat mit Verfügung vom 09.03.2020, AZ: 61.21.023.007, die 21. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Wietzendorf „Emsland-Stärke“ genehmigt. [weiterlesen...]
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Bauleitplanung der Gemeinde Wietzendorf
Bebauungsplan Nr. 55 „Hohes Feld III“ mit örtlicher Bauvorschrift (ÖBV)
- Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Der Rat der Gemeinde Wietzendorf hat in seiner öffentlichen Sitzung am 21.03.2019 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 55 „Hohes Feld III“ mit ÖBV beschlossen. [weiterlesen...]
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Bauleitplanung der Gemeinde Wietzendorf
Bebauungsplan Nr. 54 „Feldstraße“ mit örtlicher Bauvorschrift (ÖBV)
- Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB (gemäß § 13a BauGB)
Der Rat der Gemeinde Wietzendorf hat in seiner öffentlichen Sitzung am 04.07.2019 die öffentliche Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. 54 „Feldstraße“ mit ÖBV und Begründung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) i. V. m. § 13b und § 13a Abs. 3 BauGB beschlossen. Das Bauleitplanverfahren wird als Verfahren der Innenentwicklung nach § 13a BauGB durchgeführt. Auf die Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB wird daher verzichtet. [weiterlesen...]
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Bauleitplanung der Gemeinde Wietzendorf
1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 40 „Biogasanlage Lührsbockel“ im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB
Öffentliche Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB i.V.m. § 13 BauGB
Der Rat der Gemeinde Wietzendorf hat in seiner öffentlichen Sitzung am 26.09.2019 beschlossen, den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 40 „Biogasanlage Lührsbockel“ im vereinfachten Verfahren nach § 13 Baugesetzbuch (BauGB) zu ändern und die Entwurfsfassung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Auf die Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB sowie die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung wird daher verzichtet. [weiterlesen...]
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Bauleitplanung der Gemeinde Wietzendorf
21. Änderung des Flächennutzungsplans „Emsland-Stärke“
- Öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB
- Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB
Der Rat der Gemeinde Wietzendorf hat in seiner Sitzung am 21.06.2018 die Aufstellung der 21. Änderung des Flächennutzungsplans beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss wurde am 15.11.2018 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekannt gemacht. [weiterlesen...]
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Bauleitplanung der Gemeinde Wietzendorf
Bebauungsplan Nr. 54 „Feldstraße“ mit örtlicher Bauvorschrift (ÖBV)
- Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB
- Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Der Rat der Gemeinde Wietzendorf hat in seiner öffentlichen Sitzung am 21.03.2019 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 54 „Feldstraße“ mit ÖBV im beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB gefasst. Dem Vorentwurf des Bebauungsplans wurde zugestimmt und die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung sowie die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange beschlossen. [weiterlesen...]
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Bekanntmachung
Bauleitplanung der Gemeinde Wietzendorf
- 20. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Wietzendorf
hier: Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB
Der Rat der Gemeinde Wietzendorf hat in seiner öffentlichen Sitzung am 21.06.2018 den Aufstellungsbeschluss für die 20. Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen. [weiterlesen...]
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Bekanntmachung: Bauleitplanung der Gemeinde Wietzendorf
Bebauungsplan Nr. 50 „Industriegebiet Lührsbockel – Erweiterung; Teilfläche II“
mit Teilaufhebungen von B-Plan Nr. 23 „Industriegebiet Lührsbockel“ i.d.F. der 3. Änderung,
B-Plan Nr. 36 „Industriegebiet Lührsbockel - Erweiterung; Teilfläche I“ i.d.F. der 2. Änderung,
B-Plan Nr. 39 „Recyclinghof Lührsbockel“
Der Rat der Gemeinde Wietzendorf hat in seiner Sitzung am 21.06.2018 den Bebauungsplan Nr. 50
„Industriegebiet Lührsbockel – Erweiterung; Teilfläche II“ mit Teilaufhebungen von B-Plan Nr. 23
„Industriegebiet Lührsbockel“ i.d.F. der 3. Änderung, B-Plan Nr. 36 „Industriegebiet Lührsbockel - Erweiterung;
Teilfläche I“ i.d.F. der 2. Änderung, B-Plan Nr. 39 „Recyclinghof Lührsbockel“ als Satzung sowie die
Begründung und den Umweltbericht beschlossen. [weiterlesen...]
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Bekanntmachung
Bauleitplanung der Gemeinde Wietzendorf
Bebauungsplan Nr. 38 „Photovoltaik-Parks Wietzendorf und Reddingen“, Teilaufhebung; hier: Geltungsbereich Teil B „Reddingen
Der Rat der Gemeinde Wietzendorf hat in seiner Sitzung am 21.06.2018 den Bebauungsplan Nr. 38 „Photovoltaik-Parks Wietzendorf und Reddingen“, Teilaufhebung; hier: Geltungsbereich Teil B „Reddingen“, als Satzung mit Begründung [weiterlesen...]











