Ausschreibung Schiedsamt
Die Gemeinde Wietzendorf sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine neue stellvertretende Schiedsfrau oder einen neuen stellvertretenden Schiedsmann
Die Schiedspersonen werden vom Rat der Gemeinde für die Dauer von fünf Jahren gewählt (in diesem Fall nur bis September 2028) und durch die Leitung des Amtsgerichts ernannt. Die Schiedsperson ist ehrenamtlich tätig.
Die Aufgabe der Schiedsperson besteht in der Durchführung von Schlichtungsverfahren in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten und Strafsachen. Sie ist dabei z. B. zuständig für Delikte aus den Bereichen Beleidigung, Körperverletzung, Sachbeschädigung, Hausfriedensbruch, Bedrohung und Verletzung des Briefgeheimnisses.
Bei den aufgeführten Delikten ist es gesetzlich zwingend vorgeschrieben, vorher durch einen Besuch bei einem Schiedsmann oder einer Schiedsfrau einen Schlichtungsversuch zu unternehmen und damit die Gerichte zu entlasten.
Interessierte Bürgerinnen und Bürger können sich für das Amt der stellvertretenden Schiedsperson bei der Gemeinde Wietzendorf bewerben.
Ihre schriftliche Bewerbung richten Sie bitte bis spätestens zum 21.03.2025 an die
Gemeinde Wietzendorf
Ordnungsamt
Hauptstraße 12
29649 Wietzendorf.
Folgende Angaben müssen in der Bewerbung enthalten sein: Familienname, Geburtsname (soweit abweichend vom Familiennamen), Vorname, Geburtsdatum, Geburtsort, Adresse und Beruf.
Hinsichtlich der Eignung für das Schiedsamt enthält § 3 Niedersächsisches Gesetz über gemeindliche Schiedsämter (Niedersächsisches Schiedsämtergesetz – NSchÄG) folgende Bestimmungen:
1. Die Schiedsperson muss nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für das Amt geeignet sein.
2. Schiedsperson kann nicht sein, wer die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt.
3. In das Amt soll nicht berufen werden,
1. wer das 30. Lebensjahr noch nicht vollendet hat,
2. wer nicht in dem Bezirk des Schiedsamtes wohnt,
3. wer durch gerichtliche Anordnungen in der Verfügung über sein Vermögen beschränkt ist.
Die stellvertretende Schiedsperson erhält eine jährliche Aufwandsentschädigung von 120,00 EUR.
Die stellvertretende Schiedsperson erfährt eine gründliche Einarbeitung durch den amtierenden Schiedsmann.
Ihre Ansprechpartnerin vor Ort ist Frau Dujkovic, Tel. 05196/978-102.
Weitergehende Informationen zum Schiedsamt finden Sie im Internet unter www.bds-niedersachsen.com.