Interessenbekundungsverfahren für den Bau einer Kita und einer Seniorentagespflegeeinrichtung

31. 03. 2021

Interessenbekundungsverfahren

für den Neubau

einer Kindertagesstätte und einer

Seniorentagespflegeeinrichtung

in der Gemeinde Wietzendorf

 

Die Gemeinde Wietzendorf ist eine Gemeinde im Landkreis Heidekreis in Niedersachsen mit ca. 4.200 Einwohnerinnen und Einwohnern.

 

Um der steigenden Nachfrage nach Kinderbetreuungsplätzen gerecht zu werden, strebt die Gemeinde Wietzendorf einen weiteren Ausbau der Kinderbetreuungsangebote an. Es soll eine weitere Kindertagesstätte (KiTa) mit zwei Gruppen entstehen.

 

Um außerdem der steigenden Nachfrage nach Seniorentagespflegeplätzen in der Gemeinde Wietzendorf nachzukommen, beabsichtigt die Gemeinde Wietzendorf auch hier, ein entsprechendes Angebot mit ca. 15 - 20 Betreuungsplätzen vorzuhalten.

 

Für den Bau beider Einrichtungen wird ein Investor gesucht.

 

Ein möglicher Standort ist ein gemeindeeigenes Grundstück in der Hässtr. 15 - 17. Die Interessenbekundung kann auch für einen anderen, dem Investor zur Verfügung stehenden Standort in der Gemeinde Wietzendorf abgegeben werden.

 

Das gesamte Investitionsvorhaben (Planung, Erschließung, Bau, etc.) erfolgt in Eigenregie und auf Kosten des Investors. Die Gemeinde Wietzendorf übernimmt keine Kosten.

 

Der Investor sucht für beide Einrichtungen einen Betreiber. Alternativ kann der Investor die Einrichtungen einzeln oder zusammen auch selbst betreiben.

 

Die jeweiligen Betreiber schließen mit der Gemeinde Wietzendorf einen Betriebsführungsvertrag.

 

Die Gemeinde Wietzendorf bittet um Bekundung des Interesses an diesem Investitionsvorhaben in der Gemeinde Wietzendorf.

 

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich hierbei um kein Vergabeverfahren nach VOL oder VOF handelt.

 

In Bezug auf den Bau der Kita muss der Rat der Gemeinde Wietzendorf dem Planungsentwurf zustimmen. Die Betreuungs- und Funktionsräume sind so zu planen, dass grundsätzlich in allen Gruppen der Betrieb einer Integrations-gruppe möglich ist.

 

Der Betreiber der Kita muss den Nachweis gem. § 75 SGB VIII erbringen, ein pädagogisches Konzept / inhaltliche Schwerpunkte sowie ein Raum – und Personalkonzept vorlegen.

 

Die Betriebserlaubnis nach § 45 SGB VIII soll am 01.08.2023 vorliegen.

 

Die Betreuungszeiten orientieren sich an der Nachfrage. Die möglichen Betreuungszeiten ergeben sich aus den Vorgaben der Gemeinde Wietzendorf.

Die Betriebsführung erfolgt auf der Grundlage des Gesetzes über Tageseinrichtungen für Kinder in Niedersachsen und dem pädagogischen Konzept. Der Träger beschäftigt das benötigte Personal und wendet den für ihn gültigen Tarifvertrag an. Die Platzvergabe, die Beitragserhebung und -abrechnung sowie die Beschaffung und Abrechnung der Verpflegung obliegen dem Träger. Die Elternbeiträge ergeben sich aus der Satzung der Gemeinde Wietzendorf.

 

Die Gemeinde Wietzendorf und der Investor und Träger der KiTa schließen einen Betriebsführungsvertrag über eine Mindestlaufzeit von 25 Jahren.

 

 

Bewerbungsunterlagen

 

Eine vollständige Interessenbekundung enthält folgende Unterlagen:

- Investitions- und Zeitplan

- Finanzierungskonzept

- Belege über Erfahrungen und Kompetenzen

- erwartete Defizitabdeckung

- Raumkonzept

- Personalkonzept

- Entwurf Betriebsführungsvertrag

 

 

Abgabefrist / Auswahlverfahren

 

Die Interessenbekundung ist schriftlich bis zum 15.05.2021 in einem verschlossenen Umschlag mit der Kennzeichnung „Interessenbekundung Gemeinde Wietzendorf“ einzureichen bei der

 

Gemeinde Wietzendorf

Hauptstr. 12

29649 Wietzendorf

 

Nach Prüfung der Bewerbung finden vertiefende Erörterungsgespräche statt. Hierzu wird die Gemeinde Wietzendorf einladen.

 

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich nicht um die Vergabe eines öffentlichen Auftrages handelt und sich aus dem bekundeten Interesse und dessen Entgegennahme keine Verpflichtungen für die Gemeinde Wietzendorf ergeben und eine Erstattung von Kosten, die den Teilnehmern des Verfahrens durch die Bearbeitung der Interessenbekundung entstehen, nicht erfolgt.

 

Für Nachfragen und ergänzende Hinweise steht Ihnen Herr Bürgermeister Jörg Peters, zur Verfügung. Bitte geben Sie stets als Betreff „Interessenbekundung Gemeinde Wietzendorf“ an.