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Neue Corona Verordnung ab dem 31.05.2021

31. 05. 2021
Mehr Freiheiten, mehr Aktivitäten und mehr Miteinander – die neue Corona Verordnung

 

Es wird wärmer, die Inzidenzen sinken und Niedersachsen geht weiter auf dem Weg in Richtung Normalität. Mit der beigefügten niedersächsischen Verordnung zur Eindämmung des Corona-Virus sind endlich wieder mehr Freiheiten, mehr Aktivitäten und mehr Miteinander möglich. Dies ist der Disziplin der Menschen in Niedersachsen zu verdanken, die in langen Wochen der Zurückhaltung und Vorsicht dazu beigetragen haben, dass die Inzidenzen inzwischen fast überall im Land auf einem sehr niedrigen Niveau angekommen sind.

 

Geholfen haben sicherlich auch der deutliche Impffortschritt und die vielen Testungen, denen sich die Niedersächsinnen und Niedersachsen unterzogen haben. Auch wenn in den nächsten Wochen mit der beigefügten Verordnung in einigen Bereichen die Testpflicht gelockert wird, sind alle dennoch herzlich gebeten

  • sich auch weiterhin regelmäßig freiwillig testen zu lassen. Damit können etwaige Infektionen früh erkannt und eine weitere Verbreitung des Virus verhindert werden.
  • möglichst nicht viele Kontakte zu Personen, die nicht dem eigenen Haushalt angehören, zu pflegen (Weniger sind mehr!),
  • möglichst 1,5 m Abstand zu wahren und
  • sehr konsequent Mund-Nasen-Bedeckungen zu tragen, insbesondere dort, wo ein Einhalten des Mindestabstands nicht möglich ist.

 

Weitere Grundregeln sind:

  •  Bitte eher draußen treffen oder Sport machen statt drinnen!
  • Bitte großzügig und regelmäßig lüften, wenn man sich zusammen mit anderen in Innenräumen aufhält.

 

Die beigefügte Neufassung der Niedersächsischen Corona-Verordnung enthält zahlreiche Lockerungen der bisherigen Schutzmaßnahmen. Hierdurch soll den Bürgerinnen und Bürgern sowie den Unternehmen schrittweise eine gesicherte und kontrollierte Rückkehr zur Normalität ermöglicht werden. Die jetzt normierten Lockerungen entsprechen dem zwischenzeitlich in einigen grün markierten Punkten aktualisierten, hier beigefügten Stufenplan 2.0.


Der Stufenplan ist bezogen auf die Stufe 3 bereits überwiegend zum 10. Mai 2021 umgesetzt worden. Jetzt werden zum 31. Mai 2021 – mit einer Einschränkung – auch die Stufen 1 und 2 in der Verordnung abgebildet.


Noch nicht umgesetzt wird der im Stufenplan angedeutete regionale Wegfall von Beschränkungen ab einer Inzidenz <10. Die für eine Inzidenz unter 35 vorgesehenen Maßgaben gelten bis auf weiteres auch noch in Landkreisen und Kreisfreien Städten mit einer Inzidenz unter 10. Es handelt sich dabei am heutigen Sonntag lediglich um fünf Landkreise, noch ist nicht sicher, ob die Inzidenzen nicht auch her wieder steigen werden. Würde man in den jetzt unter 10 liegenden vereinzelten Landkreisen die Schutzmaßnahmen fast vollständig aufgeben, wäre ein Pull-Effekt zu befürchten. Beispielsweise würde dann eine ohne nennenswerte Schutzvorkehrungen im Landkreis Cuxhaven geöffnete Diskothek voraussichtlich Gäste aus umliegenden Landkreisen mit höheren Inzidenzen anlocken oder auch aus Hamburg, Bremen oder Hannover. Zur Vermeidung von Pull-Effekten muss zur Umsetzung des Wegfalls der Beschränkungen zunächst fast landesweit eine stabile Lage <10 erreicht sein.

 

Die neue Corona Verordnung hat ein Inhaltsverzeichnis bekommen, das hilft dabei, die Übersicht über die 39 Paragraphen zu behalten. In der Verordnung werden drei verschiedene Szenarien jeweils mit recht konkreten Maßgaben für fast alle Lebensbereiche abgebildet:

  • Inzidenzen bis 35 Neuinfektionen in sieben Tagen pro 100.000,
  • Inzidenzen zwischen 35 und 50 und
  • Inzidenzen zwischen 50 und 100.

Über 100 greift das Infektionsschutzgesetz (IfSG) des Bundes.

 

Anhänge:

 

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