Infobrief zur winterlichen Jahreszeit

bevor der nächste Winter kommt, möchte ich Ihnen folgende Hinweise geben:

 

Bei Schneefall sind Gehwege einschließlich gemeinsamer Rad- und Gehwege mit einer geringeren Breite als 1,50 m ganz, die übrigen mindestens in einer Breite von 1,50 m von Schnee und Eis freizuhalten.

 

Ist ein Gehweg nicht vorhanden, so ist ein ausreichend breiter Streifen von mindestens 1,50 m neben der Fahrbahn oder, wo ein Seitenraum nicht vorhanden ist, am äußersten Rand der Fahrbahn freizuhalten.

 

Ist über Nacht Schnee gefallen, muss die Reinigung werktags bis 7 Uhr, Sonn- und Feiertags bis 9 Uhr durchgeführt sein. Die Gossen, Einlaufschächte und Hydranten sind schnee- und eisfrei zu halten.

Schnee und Eis dürfen nicht so gelagert werden, dass der Verkehr auf der Fahrbahn, dem Radweg und dem Gehweg gefährdet oder mehr als nach den Umständen unvermeidbar behindert wird. Bei Glätte ist mit Sand oder anderen abstumpfenden Mitteln so zu streuen, dass ein sicherer Weg vorhanden ist.

Ich bitte Sie herzlich, diese Regeln zu beachten, damit Passanten auch während des Winters die Gehwege gefahrlos nutzen können.

Außerdem nutze ich wieder die Gelegenheit zu dem Hinweis, in den sogenannten „Spielstraßen“ bitte nur Schrittgeschwindigkeit zu fahren. Sie helfen damit den anderen Verkehrsteilnehmern, vor  allem spielenden Kindern.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr

(Jörg Peters)