Förderprogramme

Hier finden Sie die wichtigsten Links zu den Förderprogrammen des Bundes, des Landes und der Europäischen Union.

 

Förderdatenbank des Bundeswirtschaftsministeriums
Mit der Förderdatenbank des Bundes im Internet gibt die Bundesregierung einen vollständigen und aktuellen Überblick über die Förderprogramme des Bundes, der Länder und der Europäischen Union. Das Fördergeschehen wird unabhängig von der Förderebene oder dem Fördergeber nach einheitlichen Kriterien und in einer konsistenten Darstellung zusammengefasst. Dabei werden auch die Zusammenhänge zwischen den einzelnen Programmen aufgezeigt, die für eine effiziente Nutzung der staatlichen Förderung von Bedeutung sind.

 

NBank Förderprogramme
Hier erhalten Sie einen umfassenden und aktuellen Überblick über Förderprogramme des Landes Niedersachsen im Bereich der Wirtschaftsförderung.

 

KfW Förderbank
Hier finden Sie die Förderprogramme aus den Bereichen Bauen, Wohnen, Energie sparen, Umweltschutz, Bildung, Infrastruktur sowie Informationen zum Thema Kreditverbriefung.

 

KfW Mittelstandsbank
Für mittelständische Unternehmer und Existenzgründer: Klassische Fremdkapital­finanzierungen und innovative Produkte zur Verbesserung der Eigenkapitalausstattung sowie kompetente Beratung.

 

KfW IPEX-Bank
Die KfW IPEX-Bank steht für weltweit maßgeschneiderte Finanzierungen für Exporte und Projekte - vom klassischen liefergebundenen Exportkredit bis zur strukturierten Finanzierung.

 

DEG
Die DEG, eine 100%ige Tochtergesellschaft der KfW Bankengruppe, finanziert und strukturiert Investitionen privater Unternehmen in Entwicklungs- und Reformländern.

 

Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Niedersachsen
Die MBG (Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Niedersachsen) beteiligt sich als stiller Gesellschafter an mittelständischen Unternehmen (MBG Programm 1) und an kleinen Technologie-Unternehmen (MBG Programm 2). Die MBG beobachtet die Geschäftsentwicklung des Unternehmens anhand regelmäßiger Berichte der Firmenleitung, ohne in die Geschäftsführung einzugreifen.

 

Niedersächsische Bürgschaftsbank
Die NBB ist eine Fördereinrichtung der niedersächsischen Wirtschaft, die sich zum Ziel gesetzt hat, vielversprechenden unternehmerischen Ideen des niedersächsischen Mittelstandes das notwendige Start- bzw. Erweiterungskapital zu verschaffen. Die NBB sichert Kredite an Unternehmer und Unternehmen bei Kreditinstituten mit einer bis zu 80%igen Ausfallbürgschaft ab. Diese ersetzt fehlende oder nicht ausreichende Sicherheiten, wie sie von einem Kreditunternehmen üblicherweise verlangt werden.

 

Rationalisierungs- und Innovationszentrum der Deutschen Wirtschaft v.W.
Ziel- und erfolgsorientierte Beratung, praxisbezogene Weiterbildung, unternehmensspezifische Qualifizierung, Arbeitskreise und Erfahrungsaustauschgruppen, weitreichende Informationen, kurz: umfassende und ganzheitliche Leistungen aus einer Hand. Das finden Sie beim RKW!


Richtlinie über die Kaufpreiserstattung in Neubaugebieten für Käufer mit Kindern

Die Gemeinde Wietzendorf fördert in Neubaugebieten die Ansiedlung junger Familien mit Kindern. Innerhalb von fünf Jahren ab Kaufvertragsdatum können die Käufer für jedes Kind eine Kaufpreiserstattung von 0,50 €/m² des Baugrundstückes, maximal jedoch 2,50 €/m² und Familie, beantragen.
 
Dafür müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
  1. Das unbebaute Grundstück muss direkt von der Gemeinde Wietzendorf erworben worden sein.
  2. Es wird nur einmal ein Erwerb eines Baugrundstückes in Wietzendorf gefördert.
  3. Die Anspruchsberechtigung entsteht, sobald die/der Grundstückseigentümer/in das Haus mit ihrer/seiner Familie tatsächlich bewohnt.
  4. Berücksichtigt werden alle Kinder, die am Tage des Entstehens der Anspruchsberechtigung nicht älter sind als 16 Jahre oder innerhalb von fünf Jahren ab Vertragsabschluss geboren werden.
  5. Die Kaufpreiserstattung kann zurückgefordert werden, wenn die Eigennutzung des Hauses innerhalb von drei Jahren nach Bewilligung der Vergünstigung von der Familie aufgegeben wird.
  6. Über die Bewilligung und die Rückforderung der Vergünstigung entscheidet der Bürgermeister.
  7. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.

Förderrichtlinien für den Bereich Jugendarbeit

Die Gemeinde Wietzendorf gewährt Jugendorganisationen im Rahmen der im Haushalt zur Verfügung stehenden Mittel Zuschüsse für Maßnahmen auf dem Gebiet der Jugendarbeit. Die Zuschüsse dienen der Förderung, Unterstützung und Anregung von Jugendarbeit und stärken das ehrenamtliche Engagement.

 

Voraussetzung für die Zuschussgewährung ist eine angemessene Eigenbeteiligung der Antragstellerin/des Antragstellers sowie die Verantwortung für die Gesamtfinanzierung der Maßnahme. Die Träger/innen sind verpflichtet, die erhaltenen Mittel entsprechend der Zweckbestimmung zu verwenden und der Gemeinde Wietzendorf Rechnung zu legen. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung von Zuschüssen kann aus diesen Richtlinien nicht hergeleitet werden.

 

  1. Freizeit, Fahrten, Zeltlager
    Der Zuschuss beträgt pro Tag und Teilnehmer/in 2, 50 €. Betreuer/innen erhalten den doppelten Satz. Pro angefangene acht Teilnehmer/innen wird ein/e Betreuer/in bezuschusst. Teilnehmer/innen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, bleiben bei der Betreuerberechnung unberücksichtigt. Inhaber der Jugendleitercard (Juleica) werden als Betreuer/in mit 5 € bezuschusst. Die Maßnahme muss mindestens 3 Tage und darf höchstens 28 Tage dauern. Mindestens 5 Kinder/Jugendliche müssen teilnehmen; sie sollen mindestens 7 Jahre und höchstens 25 Jahre alt sein. Familienfreizeiten, Fahrten mit Touristikcharakter und Klassenfahrten werden nach diesen Richtlinien nicht gefördert.
  2. Internationale Jugendbegegnungen im Inland
    Für die Durchführung von internationalen Jugendbegegnungen in der Gemeinde Wietzendorf gewährt die Gemeinde Wietzendorf auf Antrag einen Zuschuss. Es gelten die Bedingungen wie unter Ziffer 1.
  3. Internationale Jugendbegegnungen im Ausland
    Für die Durchführung von internationalen Jugendbegegnungen in der Gemeinde Wietzendorf gewährt die Gemeinde Wietzendorf auf Antrag einen Zuschuss. Es gelten die Bedingungen wie unter Ziffer 1. Der Zuschuss beträgt abweichend statt 2,50 € dann 5 € Tag/Teilnehmer.
  4. Sonstige Beihilfen
    Anschaffungen für die Jugendarbeit oder sonstige Vorhaben können auf Antrag gefördert werden.
  5. Zuschuss für Inhaber der Jugendleitercard (Juleica)
    Anerkannte Träger der Jugendarbeit erhalten auf Antrag je Inhaber der Juleica 15,50 € jährlich.
  6. Inkrafttreten
    Diese Richtlinien treten rückwirkend zum 1. Januar 2007 in Kraft und ersetzen die bisher gültigen Richtlinien.

Förderrichtlinie für kleine und mittlere Unternehmen im Heidekreis

Förderung von KMU im Landkreis Heidekreis - Innovation und Nachhaltigkeit stehen im Vordergrund

Der Landkreis Heidekreis möchte die Wettbewerbsfähigkeit der kleinen und mittleren Unternehmen im Heidekreis auch zukünftig sicherstellen und ausbauen und daher Investitionen finanziell fördern. Durch das Förderprogramm soll ein wirtschaftlicher Anreiz geschaffen werden, um in Innovation und Entwicklung der Unternehmen zu investieren.

 

Dokumente