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Bauleitplanung

Bekanntmachung
Bauleitplanung der Gemeinde Wietzendorf
Bebauungsplan Nr. 58 „Südlich Brockhof in Meinholz“ mit örtlichen Bauvorschriften

 

Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Wietzendorf hat in seiner Sitzung am 15.05.2023 den Entwurf des o.g. genannten Bauleitplans einschl. Begründung gebilligt sowie die Durchführung der Öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öff. Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen. [weiterlesen...]

 

Anhänge:


Bekanntmachung
Zweite erneute öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB:
Änderung des Flächennutzungsplanes „ASB Grünland“ und vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 56 „ASB Grünland“ in Lührsbockel mit örtlicher Bauvorschrift (ÖBV)

Der Rat der Gemeinde Wietzendorf hat in seiner Sitzung am 21.09.2023 die zweite erneute öffentliche Auslegung des Entwurfs der 22. Änderung des Flächennutzungsplans „ASB Grünland“ sowie des Entwurfs des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 56 „ASB Grünland“ in Lührsbockel“ mit ÖBV und Begründung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m. § 4a (3) beschlossen. [weiterlesen...]

 

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Bekanntmachung
Der Öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2  BauGB für den:
Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 57 „Erweiterung Heidefisch Meinholz“ mit Teilaufhebung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 41 „Heidefisch Meinholz“ mit örtlichen Bauvorschriften

 

Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Wietzendorf hat in seiner Sitzung am 12.06.2023 den Entwurf des o.g. genannten Bauleitplans einschl. Begründung gebilligt sowie die Durchführung der Öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öff. Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen. Die Planung sieht eine Erweiterung eines bestehenden Gewerbestandortes mit eingeschränktem Störgrad vor. Der Bebauungsplan wird vorhabenbezogen gemäß § 12 BauGB durchgeführt, d.h. die Planung beschränkt sich auf den bereits vorhandenen fischverarbeitenden Betrieb. [weiterlesen...]

 

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Bekanntmachung
der Gemeinde Wietzendorf Bebauungsplan Nr. 60 "Betriebshof Gemeinde Wietzendorf" sowie 26. Änderung des FlächennutzungsplanesFrühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGBFrühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB

 

Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Wietzendorf hat in seiner Sitzung am 15.05.2023 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 60 sowie die 26. Änderung des Flächennutzungs­planes beschlossen und die öffentliche Beteiligung (als Auslegung) gebilligt. Der Betriebshof der Gemeinde Wietzendorf ist in seiner Auslastung an Kapazitätsgrenzen gestoßen und benötigt daher mehr Fläche. Dabei ist am momentanen Standort eine Erweiterung des Betriebshofes nicht möglich. Ziel der Planung ist daher die Verlegung des gemeindeeigenen Betriebshofes. Mit der Umsiedlung soll zudem die kommunale Infrastruktur weiter gebündelt und somit Arbeitsabläufe vereinfacht werden. Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 60 sowie die 26. Änderung des Flächennutzungs­planes ermöglicht diese Zielsetzungen. [weiterlesen...]

 

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Bekanntmachung
Bauleitplanung der Gemeinde Wietzendorf
24. Änderung des Flächennutzungsplans „Südlich Brockhof in Meinholz“
Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

 

Der Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung am 23.01.2023 den Entwurf des o.g. Bauleitplans gebilligt und die öffentliche Auslegung der 24. Änderung des Flächennutzungsplans gem. § 3 (2) BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) beschlossen. [weiterlesen...]

 

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Bekanntmachung
Der Öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die:
23. Änderung des Flächennutzungsplans „Erweiterung Heidefisch Meinholz“

 

Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Wietzendorf hat in seiner Sitzung am 12.09.2022 den Entwurf des o.g. genannten Bauleitplans einschl. Begründung gebilligt sowie die Durchführung der Öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öff. Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen. [weiterlesen...

 

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Bekanntmachung
Bauleitplanung der Gemeinde Wietzendorf
2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 20 „Breite Straße/Fluitweg“
 mit örtlicher Bauvorschrift über Gestaltung
Öffentliche Auslegung
(gem. § 13a i.V.m. § 4a i.V.m § 3 (2) BauGB

 

Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Wietzendorf hat anlässlich seiner Sitzung am 02.05.2022 gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) die Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 20 „Breite Straße/Fluitweg“ mit örtlicher Bauvorschrift über Gestaltung beschlossen. Das Verfahren zur Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 20 „Breite Straße/Fluitweg“ mit örtlicher Bauvorschrift über Gestaltung wird auf der Grundlage des § 13a BauGB (beschleunigtes Verfahren) durchgeführt.  [weiterlesen...

 

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Bekanntmachung
Bauleitplanung der Gemeinde Wietzendorf
2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 20 „Breite Straße/Fluitweg“ mit örtlicher Bauvorschrift über GestaltungÖffentliche Auslegung(gem. § 13a i.V.m. § 4a i.V.m § 3 (2) BauGB)

 

Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Wietzendorf hat anlässlich seiner Sitzung am 02.05.2022 gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) die Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 20 „Breite Straße/Fluitweg“ mit örtlicher Bauvorschrift über Gestaltung beschlossen. Das Verfahren zur Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 20 „Breite Straße/Fluitweg“ mit örtlicher Bauvorschrift über Gestaltung wird auf der Grundlage des § 13a BauGB (beschleunigtes Verfahren) durchgeführt. [weiterlesen...

 

 


Bekanntmachung
Bauleitplanung der Gemeinde Wietzendorf 22. Änderung des Flächennutzungsplanes „ASB Grünland“ und vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 56 „ASB Grünland“ in Lührsbockel mit örtlicher Bauvorschrift (ÖBV)- Erneute Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

 

Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Wietzendorf hat in seiner Sitzung am 11.07.2022 die erneute öffentliche Auslegung des Entwurfs der 22. Änderung des Flächennutzungsplans „ASB Grünland“ sowie des Entwurfs des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 56 „ASB Grünland“ in Lührsbockel“ mit ÖBV und Begründung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.  [weiterlesen...

 

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Bekanntmachung
Bauleitplanung der Gemeinde Wietzendorf
Bebauungsplan Nr. 59 „Schützenplatz“ mit örtlichen Bauvorschriften

 

Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Wietzendorf hat in seiner Sitzung am 11.07.2022 gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) den Aufstellungsbeschluss für o.g. Bauleitplanverfahren gefasst. Dieser wird hiermit bekannt gemacht. [weiterlesen...]

 


Bekanntmachung
Bauleitplanung der Gemeinde Wietzendorf
24. Änderung des Flächennutzungsplans „Südlich Brockhof in Meinholz“
Bebauungsplan Nr. 58 „Südlich Brockhof in Meinholz“ mit örtlichen Bauvorschriften

 

Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Wietzendorf hat in seiner Sitzung am 11.07.2022 gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) die Aufstellungsbeschlüsse für o.g. Bauleitplanverfahren gefasst. In gleicher Sitzung hat der Verwaltungsausschuss die Vorentwürfe der o.g. genannten Bauleitpläne einschl. Begründungen gebilligt sowie die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB und der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öff. Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB beschlossen.  [weiterlesen...]

 

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Bekanntmachung
des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) sowie der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB für: .
23. Änderung des Flächennutzungsplans "Erweiterung Heidefisch Meinholz"
. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 57 "Erweiterung Heidefisch Meinholz" mit Teilaufhebung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 41 "Heidefisch Meinholz"mit örtlichen Bauvorschriften

 

Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Wietzendorf hat in seiner Sitzung am 21. 02. 2022gemäß § 2 Abs. 1 die Aufstellungsbeschlüsse für o.g. Bauleitplanverfahren gefasst. In gleicher Sitzung hat der Verwaltungsausschuss die Vorentwürfe der o.g. genannten Bauleitpläne einschl.
Begründungen gebilligt sowie die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (1) BauGB und der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger off. Belange nach § 4 (1) BauGB beschlossen.

 

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Ergänzende Bekanntmachung
Bauleitplanung der Gemeinde Wietzendorf
1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 15 „Hohes Feld“
2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 16 „Hellgarten/Wasserwerk“
2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 20 „Breite Straße/Fluitweg“
mit örtlicher Bauvorschrift über Gestaltung
Öffentliche Auslegung
(gem. § 13a i.V.m. § 3 (2) BauGB)


Der Auslegungszeitraum der Unterlagen für die oben genannten Verfahren wird verlängert. Die öffentliche Auslegung findet in der Zeit vom
13.06.2022 bis einschließlich 13.07.2022 statt. Alle weiteren Informationen sind den vorangegangenen Bekanntmachungen vom 04.06.2022 zu
entnehmen.


Wietzendorf, den 08.06.2022
gez. L.S.
Der Bürgermeister

 

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BEKANNTMACHUNG
Bauleitplanung der Gemeinde Wietzendorf
1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 15 „Hohes Feld“ in Wietzendorf
Öffentliche Auslegung

(gem. § 13a i.V.m. § 3 (2) BauGB)

 

Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Wietzendorf hat anlässlich seiner Sitzung am 02.05.2022 gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 15 „Hohes Feld“ in Wietzendorf beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekannt gemacht. Das Verfahren zur Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 15 „Hohes Feld“ in Wietzendorf wird auf der Grundlage des § 13a BauGB (beschleunigtes Verfahren) durchgeführt. [weiterlesen...

 

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BEKANNTMACHUNG
Bauleitplanung der Gemeinde Wietzendorf
2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 16 „Hellgarten/Wasserwerk“
Öffentliche Auslegung

(gem. § 13a i.V.m. § 3 (2) BauGB)

 

Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Wietzendorf hat anlässlich seiner Sitzung am 02.05.2022 gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) die Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 16 „Hellgarten/Wasserwerk“ beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekannt gemacht. Das Verfahren zur Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 16 „Hellgarten/Wasserwerk“ wird auf der Grundlage des § 13a BauGB (beschleunigtes Verfahren) durchgeführt.  [weiterlesen...]

 

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BEKANNTMACHUNG
Bauleitplanung der Gemeinde Wietzendorf

2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 20 „Breite Straße/Fluitweg“ mit örtlicher Bauvorschrift über Gestaltung
Öffentliche Auslegung

(gem. § 13a i.V.m. § 3 (2) BauGB)

 

Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Wietzendorf hat anlässlich seiner Sitzung am 02.05.2022 gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) die Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 20 „Breite Straße/Fluitweg“ mit örtlicher Bauvorschrift über Gestaltung beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekannt gemacht. Das Verfahren zur Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 20 „Breite Straße/Fluitweg“ mit örtlicher Bauvorschrift über Gestaltung wird auf der Grundlage des § 13a BauGB (beschleunigtes Verfahren) durchgeführt. [weiterlesen...]

 

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BEKANNTMACHUNG
des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) sowie
der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB für:
. 23. Änderung des Flächennutzungsplans "Erweiterung Heidefisch Meinholz"
. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 57 "Erweiterung Heidefisch Meinholz"
mit Teilaufhebung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 41 "Heidefisch
Meinholz"mit örtlichen Bauvorschriften.

 

 

Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Wietzendorf hat in seiner Sitzung am 21. 02. 2022 gemäß § 2 Abs. 1 die Aufstellungsbeschlüsse für o.g. Bauleitplanverfahren gefasst. In gleicher Sitzung hat der Verwaltungsausschuss die Vorentwürfe der o.g. genannten Bauleitpläne einschl.
Begründungen gebilligt sowie die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (1) BauGB und der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger off.Belange nach § 4 (1) BauGB beschlossen. [weiterlesen...]

 

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Bauleitplanung der Gemeinde Wietzendorf
22. Änderung des Flächennutzungsplanes „ASB Grünland“ und
vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 56 „ASB Grünland“ in Lührsbockel mit örtlicher Bauvorschrift (ÖBV)
- Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB


Der Rat der Gemeinde Wietzendorf hat in seiner öffentlichen Sitzung am 13.12.2021 die öffentliche Auslegung des Entwurfs der 22. Änderung des Flächennutzungsplans „ASB Grünland“ sowie des Entwurfs des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 56 „ASB Grünland“ in Lührsbockel“ mit ÖBV und Begründung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.Der Rat der Gemeinde Wietzendorf hat in seiner öffentlichen Sitzung am 13.12.2021 die öffentliche Auslegung des Entwurfs der 22. Änderung des Flächennutzungsplans „ASB Grünland“ sowie des Entwurfs des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 56 „ASB Grünland“ in Lührsbockel“ mit ÖBV und Begründung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen. [weiterlesen...]

 

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Bauleitplanung der Gemeinde Wietzendorf
            Bebauungsplan Nr. 55 „Hohes Feld III“ mit örtlicher Bauvorschrift
Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 BauGB

 

Der Rat der Gemeinde Wietzendorf hat in seiner Sitzung am 17.05.2021 den Bebauungsplan Nr. 55 „Hohes Feld III“ mit örtlicher Bauvorschrift als Satzung sowie die Begründung beschlossen. [weiterlesen...]

 

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Bauleitplanung der Gemeinde Wietzendorf 
Bebauungsplan Nr. 55 „Hohes Feld III“ mit örtlicher Bauvorschrift (ÖBV) 
Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB 

 

Der Rat der Gemeinde Wietzendorf hat in seiner öffentlichen Sitzung am 25.02.2021 für das o. g. Bauleitplanverfahren den Planentwurf mit Begründung und Umweltbericht als Auslegungsfassung gebilligt und die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen. [weiterlesen...]

 

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Bauleitplanung der Gemeinde Wietzendorf
- 22. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Wietzendorf
- Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 56 „Betriebserweiterung ASB Grünland“
hier:    Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB

 

Der Rat der Gemeinde Wietzendorf hat in seiner öffentlichen Sitzung am 12.12.2019 den Aufstellungsbeschluss für die 22. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie für den vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 56 „Betriebserweiterung ASB Grünland“ beschlossen. [weiterlesen...]

 

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Bauleitplanung der Gemeinde Wietzendorf
- 20. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Wietzendorf
hier: Erneute Öffentliche Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB

 

Der Rat der Gemeinde Wietzendorf hat in seiner Sitzung am 04.07.2019 den Entwurf der 20. Änderung des Flächennutzungsplanes einschließlich der Begründung mit dem Umweltbericht gebilligt und beschlossen, diesen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen. [weiterlesen...]

 

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Bekanntmachung der Gemeinde Wietzendorf
Neuausweisung des Naturschutzgebietes
„Großes Moor bei Becklingen“;
Öffentliche Auslegung des Entwurfs der Verordnung nebst Anlagen über das Naturschutzgebiet „Großes Moor bei Becklingen“

 

Der Landkreis Celle beabsichtigt eine Neuausweisung des bestehenden Naturschutzgebietes (NSG) „Großes Moor bei Becklingen“, das mit dem Fauna-Flora-Habitat-(FFH-)Gebiet Nr. 82 „Großes Moor bei Becklingen“ identisch ist. Das geplante NSG liegt im Naturraum Südheide in der naturräumlichen Einheit „Wietzendorfer Bruch- und Moorgebiet“ und befindet sich in der Stadt Bergen im Landkreis Celle sowie in der Gemeinde Wietzendorf im Landkreis Heidekreis ca. 2,5 Kilometer östlich der Ortschaft Becklingen. Das geplante NSG hat eine Größe von ca. 799 ha und ist weitgehend deckungsgleich mit dem bestehenden NSG „Großes Moor bei Becklingen“, das mit Inkrafttreten der neuen NSG-Verordnung außer Kraft treten wird. Die Neuausweisung bezweckt die Umsetzung von europarechtlichen Vorgaben der FFH-Richtlinie. [weiterlesen...]

 

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Bauleitplanung der Gemeinde Wietzendorf
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 53 „Emsland-Stärkefabrik“ mit Teilaufhebung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 37„Bio-Energiepark Wietzendorf“

 

Der Rat der Gemeinde Wietzendorf hat in seiner Sitzung am 25.06.2020 den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 53 „Emsland-Stärkefabrik“ als Satzung sowie die Begründung beschlossen. [weiterlesen...]

 

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Bauleitplanung der Gemeinde Wietzendorf
hier: Bekanntmachung der 21. Änderung
des Flächennutzungsplanes gem. § 6 Abs. 5 BauGB

 

Der Landkreis Heidekreis hat mit Verfügung vom 09.03.2020, AZ: 61.21.023.007, die 21. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Wietzendorf „Emsland-Stärke“ genehmigt. [weiterlesen...]

 

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Bauleitplanung der Gemeinde Wietzendorf
Bebauungsplan Nr. 55 „Hohes Feld III“ mit örtlicher Bauvorschrift (ÖBV)
- Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

 

Der Rat der Gemeinde Wietzendorf hat in seiner öffentlichen Sitzung am 21.03.2019 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 55 „Hohes Feld III“ mit ÖBV beschlossen. [weiterlesen...]

 

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Bauleitplanung der Gemeinde Wietzendorf
Bebauungsplan Nr. 54 „Feldstraße“ mit örtlicher Bauvorschrift (ÖBV)
- Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB (gemäß § 13a BauGB)

 

Der Rat der Gemeinde Wietzendorf hat in seiner öffentlichen Sitzung am 04.07.2019 die öffentliche Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. 54 „Feldstraße“ mit ÖBV und Begründung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) i. V. m. § 13b und § 13a Abs. 3 BauGB beschlossen. Das Bauleitplanverfahren wird als Verfahren der Innenentwicklung nach § 13a BauGB durchgeführt. Auf die Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB wird daher verzichtet. [weiterlesen...]

 

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Bauleitplanung der Gemeinde Wietzendorf
1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 40 „Biogasanlage Lührsbockel“ im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB
Öffentliche Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB i.V.m. § 13 BauGB

 

Der Rat der Gemeinde Wietzendorf hat in seiner öffentlichen Sitzung am 26.09.2019 beschlossen, den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 40 „Biogasanlage Lührsbockel“ im vereinfachten Verfahren nach § 13 Baugesetzbuch (BauGB) zu ändern und die Entwurfsfassung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Auf die Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB sowie die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung wird daher verzichtet. [weiterlesen...]

 

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Bauleitplanung der Gemeinde Wietzendorf
21. Änderung des Flächennutzungsplans „Emsland-Stärke“
- Öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB
- Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB

 

Der Rat der Gemeinde Wietzendorf hat in seiner Sitzung am 21.06.2018 die Aufstellung der 21. Änderung des Flächennutzungsplans beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss wurde am 15.11.2018 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekannt gemacht. [weiterlesen...]

 

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Bauleitplanung der Gemeinde Wietzendorf
Bebauungsplan Nr. 54 „Feldstraße“ mit örtlicher Bauvorschrift (ÖBV)

 

- Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB
- Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

 

Der Rat der Gemeinde Wietzendorf hat in seiner öffentlichen Sitzung am 21.03.2019 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 54 „Feldstraße“ mit ÖBV im beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB gefasst. Dem Vorentwurf des Bebauungsplans wurde zugestimmt und die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung sowie die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange beschlossen. [weiterlesen...]

 

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Bekanntmachung
Bauleitplanung der Gemeinde Wietzendorf
- 20. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Wietzendorf


hier: Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB

Der Rat der Gemeinde Wietzendorf hat in seiner öffentlichen Sitzung am 21.06.2018 den Aufstellungsbeschluss für die 20. Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen. [weiterlesen...]

 

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Bekanntmachung: Bauleitplanung der Gemeinde Wietzendorf
Bebauungsplan Nr. 50 „Industriegebiet Lührsbockel – Erweiterung; Teilfläche II“

mit Teilaufhebungen von B-Plan Nr. 23 „Industriegebiet Lührsbockel“ i.d.F. der 3. Änderung,

B-Plan Nr. 36 „Industriegebiet Lührsbockel - Erweiterung; Teilfläche I“ i.d.F. der 2. Änderung,

B-Plan Nr. 39 „Recyclinghof Lührsbockel“

 

Der Rat der Gemeinde Wietzendorf hat in seiner Sitzung am 21.06.2018 den Bebauungsplan Nr. 50
„Industriegebiet Lührsbockel – Erweiterung; Teilfläche II“ mit Teilaufhebungen von B-Plan Nr. 23
„Industriegebiet Lührsbockel“ i.d.F. der 3. Änderung, B-Plan Nr. 36 „Industriegebiet Lührsbockel - Erweiterung;
Teilfläche I“ i.d.F. der 2. Änderung, B-Plan Nr. 39 „Recyclinghof Lührsbockel“ als Satzung sowie die
Begründung und den Umweltbericht beschlossen. [weiterlesen...]

 

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Bekanntmachung
Bauleitplanung der Gemeinde Wietzendorf
Bebauungsplan Nr. 38 „Photovoltaik-Parks Wietzendorf und Reddingen“, Teilaufhebung; hier: Geltungsbereich Teil B „Reddingen


Der Rat der Gemeinde Wietzendorf hat in seiner Sitzung am 21.06.2018 den Bebauungsplan Nr. 38 „Photovoltaik-Parks Wietzendorf und Reddingen“, Teilaufhebung; hier: Geltungsbereich Teil B „Reddingen“, als Satzung mit Begründung [weiterlesen...]

 


 

 

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