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Kommunale Wärmeplanung in der Gemeinde Wietzendorf

Spätestens bis zum Jahr 2045 soll die Energieversorgung in Deutschland klimaneutral werden. Es wird deutlich, dass sich die Wärmeversorgung grundlegend verändern wird. Zur Erreichung der Klimaschutzziele steht die Gemeinde vor einer großen Aufgabe und eine Strategie für die Wärmewende ist notwendig.

 

Zur Ermittlung einer Strategie hat sich die Gemeinde Wietzendorf mit der IP SYSCON GmbH und der enercity AG auf den Weg gemacht einen kommunalen Wärmeplan zu erstellen. Dies basiert auf der Grundlage des Niedersächsischen Gesetzes zur Förderung des Klimaschutzes zur Minderung der Folgen des Klimawandels (Niedersächsisches Klimagesetz – NKlimaG) in Verbindung mit dem Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze (Wärmeplanungsgesetz – WPG).

 

Zu Beginn dieses Planungsprozesses wird ermittelt wieviel Wärmeenergie mit welchen Energieformen verbraucht wird. Für die Analyse der aktuellen Wärmeversorgung in Wietzendorf informiert die Gemeinde Wietzendorf über die Datenerhebung im Dateninformationsblatt zur kommunalen Wärmeplanung.

 

Aufbauend auf diesen Daten zum Bestand der Wärmeversorgung soll dann der bestmögliche Weg in eine klimafreundliche und zukunftssichere Wärmeversorgung aufgezeigt werden. Hierbei spielt die Sanierung von Gebäuden genauso eine Rolle wie die Ermittlung von lokalen Potenzialen für eine regenerative Wärmeversorgung.

 

Ein Wärmeplan stellt ein strategisches Planungsinstrument dar und ist nicht als verbindliche Vorgabe für einzelne Gebäude zu verstehen.

Prozess des Kommunalen WärmeplansÖffentliche Auslegung des Entwurfs zur kommunalen Wärmeplanung

Mit Inkrafttreten des Wärmeplanungsgesetzes (WPG) auf Bundesebene sind die Kommunen verpflichtet, flächendeckend eine strategische Planung zur zukünftigen Wärmeversorgung durchzuführen. Zentrales Ziel der kommunalen Wärmeplanung in Wietzendorf ist die Entwicklung einer treibhausgasneutralen Wärmeversorgung bis spätestens 2040. Dieses Ziel orientiert sich an den übergeordneten klima- und energiepolitischen Vorgaben auf Bundes- und Landesebene sowie an den Nachhaltigkeitsbestrebungen des Landkreises Heidekreis.

 

Der Kommunale Wärmeplan analysiert den Status quo der Wärmeversorgung in der Kommune, zeigt Potentiale für eine treibhausgasneutralen Umstellung auf und formuliert strategische Maßnahmen zur Umsetzung. Der Entwurf des Wärmeplans umfasst unter anderem:

  • eine gebäudescharfe Bestandsanalyse des aktuellen Wärmeverbrauchs/-bedarfs sowie der Wärmeinfrastruktur,

  • eine Potenzialanalyse (z. B. Erneuerbare Energien, Abwärme, Wärmenetze),

  • die Festlegung von Gebieten mit vorrangigem Versorgungsansatz (z. B. Wärmenetze oder dezentrale Lösungen),

  • sowie ein Zielszenario und Maßnahmen zur Zielerreichung.

Der Geltungsbereich des Wärmeplans betrifft das gesamte Gemeindegebiet der Gemeinde Wietzendorf.

 

Der Entwurf der Wärmeplanung steht der Öffentlichkeit gemäß der gesetzlichen Vorgaben nach § 13 Abs. 4 des WPG zur Einsichtnahme zur Verfügung. Ziel ist es den aktuellen Planungsstand transparent zu machen und Bürgerinnen und Bürger, Fachöffentlichkeit sowie relevante Akteursgruppen die Möglichkeit zur Beteiligung zu geben.

 

Der Entwurf der Wärmeplanung kann in der Zeit vom
24.10.2025 bis einschließlich 24.11.2025 
im Rathaus der Gemeinde Wietzendorf, Hauptstraße 12, 29649 Wietzendorf während der allgemeinen Öffnungszeiten

  • montags bis mittwochs von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr, 

  • donnerstags von 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 16:00 Uhr bis 18:00 Uhr sowie 

  • freitags von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr
    sowie auf der Homepage eingesehen werden.

KWP Wietzendorf Abschlussbericht Entwurf [PDF]

 

Während der Beteiligungsfrist können Stellungnahmen, Hinweise oder Anregungen zum Entwurf schriftlich oder per E-Mail eingereicht werden:
Per Mail an:                
Per Post an:                Gemeinde Wietzendorf, Hauptstraße 12, 29649 Wietzendorf 
Abgabefrist ist der 24.11.2025

 

Die eingegangenen Stellungnahmen werden im weiteren Planungsprozess geprüft und fließen – soweit möglich – in die finale Fassung des Kommunalen Wärmeplans ein.
 

Nationale Klimaschutzinitiative

Mit der Nationalen Klimaschutzinitiative initiiert und fördert die Bundesregierung seit 2008 zahlreiche Projekte, die einen Beitrag zur Senkung der Treibhausgasemissionen leisten. Ihre Programme und Projekte decken ein breites Spektrum an Klimaschutzaktivitäten ab: Von der Entwicklung langfristiger Strategien bis hin zu konkreten Hilfestellungen und investiven Fördermaßnahmen. Diese Vielfalt ist Garant für gute Ideen. Die Nationale Klimaschutzinitiative trägt zu einer Verankerung des Klimaschutzes vor Ort bei. Von ihr profitieren Verbraucherinnen und Verbraucher ebenso wie Unternehmen, Kommunen oder Bildungseinrichtungen.

 

Förderung

Die Gemeinde Wietzendorf wird für die Umsetzung der kommunalen Wärmeplanung durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz im Rahmen des Klima- und Transformationsfonds mit einer Förderung von 90 % der Gesamtkosten unterstützt.

 

Vorhaben: KSI: Gemeinde Wietzendorf Kommunale Wärmeplanung

Förderkennzeichen: 67K27727

Bewilligungszeitraum: 01.10.2024 bis 31.12.2025

 

 Förderung 

 

Weitere Informationen zum Projektträger finden Sie unter: https://www.klimaschutz.de/kommunalrichtlinie

 

Ansprechpartnerin:

Mareike Innerhofer

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