Schneeräumung
Mit dem jüngsten Schneefall in Wietzendorf sind alle Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer erneut verpflichtet, die an ihr Grundstück angrenzenden Geh- und Radwege von Schnee zu räumen und bei Bedarf zu streuen. Ziel ist es, die Sicherheit von Fußgängerinnen, Fußgängern und Radfahrenden zu gewährleisten.
Bei Schneefall sind Gehwege einschließlich gemeinsamer Rad- und Gehwege mit einer geringeren Breite als 1,50 m ganz, die übrigen mindestens in einer Breite von 1,50 m von Schnee und Eis freizuhalten.
Ist ein Gehweg nicht vorhanden, so ist ein ausreichend breiter Streifen von mindestens 1,50 m neben der Fahrbahn oder, wo ein Seitenraum nicht vorhanden ist, am äußersten Rand der Fahrbahn freizuhalten.
Ist über Nacht Schnee gefallen, muss die Reinigung werktags bis 7 Uhr, Sonn- und Feiertags bis 9 Uhr durchgeführt sein. Die Gossen, Einlaufschächte und Hydranten sind schnee- und eisfrei zu halten.
Schnee und Eis dürfen nicht so gelagert werden, dass der Verkehr auf der Fahrbahn, dem Radweg und dem Gehweg gefährdet oder mehr als nach den Umständen unvermeidbar behindert wird. Bei Glätte ist mit Sand oder anderen abstumpfenden Mitteln so zu streuen, dass ein sicherer Weg vorhanden ist.
Die Gemeinde Wietzendorf bittet Sie eindringlich diese Regeln zu beachten, damit Passanten auch während des Winters die Gehwege gefahrlos nutzen können.
Die Verpflichtung der Gemeinde Wietzendorf finden Sie hier.












