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Kostenpflicht bei Hochwassereinsätzen

Anlässlich der Hochwasserlage wird darauf hingewiesen, dass Haus- und Grundstückseigentümer ihr Eigentum durch geeignete Maßnahmen selbst sichern sollten. 

 

Achten Sie bitte deshalb darauf, sich künftig auf solche Wetterlagen vorzubereiten. Der Grundwasserpegel ist weiterhin hoch und in den kommenden Wochen soll es erneut stark und für eine längere Zeit regen. 

 

Sollten Sie dennoch die Lage nicht alleine bewältigen können und Hilfe von der Freiwilligen Feuerwehr Wietzendorf benötigen, rufen Sie bitte direkt bei der 112 an. 

 

In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Einsätze der Feuerwehr im Bereich der technischen Hilfeleistung (Wasser aus dem Keller pumpen) kostenpflichtig sind. Lediglich bei Notständen werden die Einsätze nicht abgerechnet. Das Auspumpen eines Kellers zählt nicht zu einem Notstand. 

 

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