Bannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur Startseite
Link zur Seite versenden   Druckansicht öffnen
 

Schiedsamt Wietzendorf

 

Bei kleineren Rechtsstreitigkeiten oder in alltäglichen Bagatellfällen muss nicht unbedingt ein Gericht in Anspruch genommen werden. Eine kostengünstige und einfache Möglichkeit der Streitschlichtung bieten die Schiedsämter. Diese haben ihre Tätigkeit auf die Verhandlung alltäglicher bürgerlich-rechtlicher, z. B. Nachbarschafts- und Mietstreitigkeiten oder Auseinandersetzungen um Geldforderungen etc. ausgerichtet. Bei kleineren Straftaten, z.B. Hausfriedensbruch, Beleidigung, leichter Körperverletzung oder Sachbeschädigung, besteht sogar die Pflicht, zur Schlichtung der Streitigkeit zunächst das Schiedsamt anzurufen. Erst wenn der Schlichtungsversuch erfolglos geblieben ist, kann eine Privatklage vor dem zuständigen Strafgericht erhoben werden.

Die ehrenamtlichen, vom zuständigen Amtsgericht förmlich verpflichteten Schiedspersonen leben und wohnen in der Gemeinde des Schiedsamts und kennen oft die menschlichen Hintergründe eines Streits. Daher haben sie nicht selten bessere Vorschläge für dessen Beilegung, als dies ein Gericht mit seinen prozessualen Mitteln leisten könnte.

 

Für die Gemeinde Wietzendorf sind als Schiedspersonen tätig:

 

Schiedsmann
Heinrich Scheidler-Lütjen
Am Park 4
29649 Wietzendorf
Telefon: 05196/250416
Mobil: 0177/5820099

E-Mail: 

 

Stellvertretender Schiedsmann
Willy Lachmund
Telefon: 05196/1096

Neuigkeiten erhalten?

Unser Newsletter versorgt Sie mit aktuellen Informationen. Jetzt kostenlos abonnieren:

 

Informationen zu den Truppenübungsplätzen

Munster-NORD und Munster-SÜD finden sie hier


Galerie

 

Galerie


Unsere Videos


 

Gästebuch